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Seit Beginn meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1997
bildet ein Schwerpunkt meiner Arbeit das Ehe- und Familien-
recht.
Nach erfolgreicher Qualifikation hat die Hanseatische
Rechtsanwaltskammer mich befugt, die Bezeichnung „Fach-
anwältin für Familienrecht“ zu führen.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Familien-
rechts, insbesondere im Rahmen von Scheidungsverfahren
und
bei der Ausarbeitung von Trennungs-, Unterhalts- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ich vertrete Sie in Sorge-
und Umgangsrechtsprozessen und
erstelle Ihnen Ehe- und
Partnerschaftsverträge, die auf Ihre konkreten familiären
und wirtschaftlichen Lebensumstände zugeschnitten sind.
Nicht selten spielen hierbei auch steuer- und gesellschafts-
rechtliche Probleme eine erhebliche Rolle. Vor dem
Hintergrund
einer
Vielzahl von Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern
sowohl
in vermögensrechtlicher als auch in unterhaltsrecht-
licher
Hinsicht ist es im Falle der Trennung und
Scheidung
regelmäßig nicht
damit getan, isoliert einzelne Fragen der
Trennung zu behandeln. Erforderlich
ist vielmehr der Blick auf
das Ganze, da sich die einzelnen Themenbereiche wechsel-
seitig
in erheblichem Umfang
beeinflussen können.
Eng verbunden mit dem Familienrecht ist das Erbrecht, welches
einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet. Angesichts
der deutlich gestiegenen Vermögen der Privathaushalte sowie
vor dem Hintergrund mehrfacher Eheschließungen und damit
verbundener, komplizierter Familienverhältnisse gewinnt die
rechtsgestaltende Tätigkeit im Erbrecht mehr und mehr an Bedeutung. Auch hier spielen steuer- und gesellschaftsrecht-
liche Probleme eine erhebliche Rolle. Eine Beratung und Vertre-
tung erfolgt von mir insbesondere in folgenden Bereichen:
Ausgestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Durch-
setzung von Rechten aus erbrechtlichen Verfügungen, Vermächtnis-
und
Pflichtteilsfragen,
vorweggenommene Erbfolge und
Unternehmensnachfolge.
Sowohl das Ehe- und Familienrecht als auch das Erbrecht stel-
len äußerst sensible Rechtsgebiete dar. Hier müssen bei der
anwaltlichen Tätigkeit Chancen und Möglichkeiten gesehen
werden, die eine gütliche Einigung bieten. Andererseits müssen
„Schieflagen“, die zwischen den Parteien entstehen oder weiter
bestehen, durch die anwaltliche Beratung austariert werden.
Bereits zu einem frühen Zeitpunkt kann es daher für Sie sinnvoll
sein, Regelungen für den Streitfall (Trennung/Scheidung/Erbfall)
zu treffen.
Kontakt: vagt@vmbw.de |