Veronika Vagt

Rechtsanwältin Veronika Vagt

Familien-und Erbrecht

Seit Beginn meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit bildet ein Schwerpunkt meiner Arbeit das Ehe- und Familienrecht. Nach erfolgreicher Qualifikation hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer mich befugt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Familienrechts, insbesondere im Rahmen von Scheidungsverfahren und bei der Ausarbeitung von Trennungs-, Unterhalts- und Scheidungsfolgen-vereinbarungen. Ich vertrete Sie in Sorge- und Umgangsrechtsprozessen und erstelle Ihnen Ehe- und Partnerschaftsverträge, die auf Ihre konkreten familiären und wirtschaftlichen Lebensumstände zugeschnitten sind. Nicht selten spielen hierbei auch steuer- und gesellschaftsrechtliche Probleme eine erhebliche Rolle. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern sowohl in vermögensrechtlicher als auch in unterhaltsrechtlicher Hinsicht ist es im Falle der Trennung und Scheidung regelmäßig nicht damit getan, isoliert einzelne Fragen der Trennung zu behandeln. Erforderlich ist vielmehr der Blick auf das Ganze, da sich die einzelnen Themenbereiche wechselseitig in erheblichem Umfang beeinflussen können.

Eng verbunden mit dem Familienrecht ist das Erbrecht, welches einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet. Angesichts der deutlich gestiegenen Vermögen der Privathaushalte sowie vor dem Hintergrund mehrfacher Eheschließungen und damit verbundener, komplizierter Familienverhältnisse gewinnt die rechtsgestaltende Tätigkeit im Erbrecht mehr und mehr an Bedeutung. Auch hier spielen steuer- und gesellschaftsrechtliche Probleme eine erhebliche Rolle. Eine Beratung und Vertretung erfolgt von mir insbesondere in folgenden Bereichen: Ausgestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Durchsetzung von Rechten aus erbrechtlichen Verfügungen, Vermächtnis- und Pflichtteilsfragen, vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolge.

Sowohl das Ehe- und Familienrecht als auch das Erbrecht stellen äußerst sensible Rechtsgebiete dar. Hier müssen bei der anwaltlichen Tätigkeit Chancen und Möglichkeiten gesehen werden, die eine gütliche Einigung bieten. Andererseits müssen „Schieflagen“, die zwischen den Parteien entstehen oder weiter bestehen, durch die anwaltliche Beratung austariert werden. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt kann es daher für Sie sinnvoll sein, Regelungen für den Streitfall (Trennung/Scheidung/Erbfall) zu treffen. 

Kontakt: vagt[@]vmbw.de

Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht, insbesondere 

  • Ehescheidung 
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt 
  • Sorge- und Umgangsrecht 
  • Zugewinn 
  • Vermögensauseinandersetzung 
  • Eheverträge

Erbrecht, insbesondere

  • Ausgestaltung von Testamenten und Erbverträgen 
    Durchsetzung von Rechten aus erbrechtlichen Verfügungen 
  • Vermächtnis- und Pflichtteilsfragen 
  • vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolge. 

Mehrjährige Dozententätigkeit bei EIDEN – Juristische Seminare im Rahmen der familienrechtlichen Seminare.

Mitglied in den Arbeitsgemein-
schaften Familien- und Erbrecht
im Deutschen Anwaltsverein. 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Veröffentlichungen

  • Unterhaltsrecht kompakt (EIDEN Juristische Seminare) 
  • Das RVG im Familienrecht und Sonderprobleme im Unterhalts recht (EIDEN) (in Zusammenarbeit mit Dr. Steffen Müller-Rabe)
  • Der Zugewinn und der Unterhalt im Scheidungsverfahren (EIDEN) (in Zusammenarbeit mit RA Günter Neugebauer)
  • Die Reform des  Unterhaltsrechts 2008 (EIDEN)